...Winter und seine Auswirkungen in den Regelwerken.....auch im Winter wurden einige entscheidende Schlachten geschlagen, die aber in fast allen Regelwerken fast nie berüzksichtigt werden ausser bei DBM/M, ubwohl es so einfach wäre mit einem Jahreszeitenwurf: Frühling, Sommer, Herbst oder Winter...diese Variantenregel ist für Schlachten in nördlichen Gefilden gedacht, wo Wasserflächen im Winter eingefroren wären. ...Flüsse sind zugefroren und gelten als schweres Gelände. Würfe für Flussüberquerungen erübrigen sich. Uferböschungen bieten keinen Schutz, sondern bilden einen langen, dünnen Streifen schweres Gelände, der sich über das Schlachtfeld schlängelt...
 ...slawische Inselburg Behren-Lübchin in Mecklenburg-Vorpommern .. |
...Seen oder Teiche sind zugefroren und gelten als fester Untergrund. Wird ein Element auf dieser gefrorenen Oberfläche im Nahkampf getötet, ausser einem Plänkler, wird die schlachtenEisoberfläche zu stark belastet. Eisrisse entstehen. Alle Einheiten auf dem See würfeln sofort einzeln. Eine 1 bedeutet, dass die Einheit ins eisige Wasser fällt und gilt als zerstört. Der Kampf geht wie gewohnt weiter. Der See gilt dann als schweres Gelände. Eine weitere zerstörte Einheit führt bei jeder anderen Einheit auf dem See zu einem weiteren „Eischeck“. Wenn das zu drastisch klingt, könnte man es in ein Rückprallen umwandeln, anstatt die Einheit durch das Eis fallen zu lassen und dadurch zu töten. Aber der See würde immer noch als schweres Gelände eingestuft, wenn zum ersten Mal eine „Eiskontrolle“ fehlschlägt und einen Rückprall verursacht. Deutschen Ritter führten ihre Feldzüge lieber im tiefsten Winter. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese lästigen baltischen Heiden sich im Unterholz verstecken und unritterlich die Kreuzritter überfallen, ist geringer. Die Schlacht am Paipussee von 1242 gilt als klassisches Beispiel dafür. Aber schon 406 überquerten Wandalen, Sueben und Alanen den wahrscheinlich zugfrorenen Rhein nach Gallien.
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